Autohaus Gottschalk

Besser fahren
 

Versicherungsabwicklung

Sparen Sie bis zu € 150,- (oder mehr) Ihrer Selbstbeteiligung - wie das geht, lesen Sie hier:


Vorbemerkungen:


Glasbruch am Fahrzeug ist über Ihre Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Eine Vollkasko beinhaltet immer auch die Teilkaskoversicherung.
Der Unterschied zwischen beiden: Die Teilkasko hat keinen Schadenfreiheitsrabatt, d.h., im Schadensfall wird sie nicht teurer. Sie "verlieren keine Prozente"...


Fall 1: Sie haben keine Voll- oder Teilkaskoversicherung


In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer nächsten KS-Werkstatt auf und lassen Sie sich ein günstiges Angebot machen. Richtwerte können wir Ihnen an dieser Stelle leider nicht nennen, da die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugtypen sehr stark ausgeprägt sind.


Fall 2: Sie haben eine Teilkasko ohne Selbstbeteiligung


In diesem Fall müssen Sie nichts bezahlen, egal ob Sie die Scheibe reparieren oder tauschen lassen.


Fall 3: Sie haben eine Teilkasko mit Selbstbeteiligung


1. Es handelt sich um einen reparablen Steinschlag (s. Schadensratgeber): Bei einer Steinschlagreparatur müssen Sie in der Regel nichts bezahlen - die meisten Teilkaskoversicherungen übernehmen in Zusammenarbeit mit KS aus Kulanz die Kosten der Reparatur. Sie sparen somit Ihre Selbstbeteiligung, in der Regel zwischen € 150,- und € 300,-. Dies gilt für alle teilnehmenden Versicherungen. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns bitte an.

2. Der Steinschlag kann nicht repariert werden bzw. die Scheibe ist gerissen (s.Schadensratgeber):

Die Scheibe muss getauscht werden. In diesem Fall müssen Sie vom Gesamtschaden lediglich Ihre vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen.


Welche Gesellschaften das sind, erfahren Sie aktuell bei Ihrem KS AUTOGLAS-Spezialisten.